Gute wissenschaftliche Praxis

Gute wissenschaftliche Praxis

Präambel

(siehe DFG-Kodex 2019, S.7)

Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist. Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis.

Institut für Oberflächen und Schichttechnik GmbH (IFOS)

Am IFOS gelten die Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grundlage für die gute wissenschaftliche Praxis. Es gilt immer die aktuellste Fassung. Diese, sowie weiterführende Informationen finden Sie hier: www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/

Für die Einhaltung dieser Leitlinie hat das IFOS eine Kooperationsvereinbarung mit der RPTU abgeschlossen und übernimmt sinngemäß die Regeln der RPTU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung. An der RPTU wurde ein Ombudsgremium eingesetzt, das in Bezug auf Fragen guter wissenschaftlicher Praxis im IFOS als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Weitere Informationen wie zum Beispiel die Verfahrensordnung und Kontaktdaten des Ombudsgremiums finden Sie hier: https://rptu.de/ueber-die-rptu/organisation/hochschulgremien/ombudsgremium-gute-wissenschaftliche-praxis